Auch Rumänien hat am Zweiten Weltkrieg teil- genommen. Auf Seiten Deutschlands. Und heute ist Rumänien ein EU-Land. Also wohl ein demokratisches. Das bedeutet, man muss zahlen. Für die Vergangenheit. Denn jetzt herrscht Demokratie.
Darum hat der rumänische Wohltätigkeitsfonds (Caritatea Foundation) Mittel für die Entschädigung der Juden bereit- gestellt, die zwischen 1937 und 1944 auf dem Territorium Rumäniens Verfolgungen durch die Nazis ausgesetzt waren. Weil die Nazis auch in Rumänien Nazis sind und damals das Eigentum der jüdischen Gemeinden Rumäniens beschlagnahmt haben. Später gab es eine Restitution dieses kol- lektiven Eigentums und danach gründeten die Föderation der jüdi- schen Gemeinden Rumäniens und die Weltorganisation für jüdische Restitutionsansprüche den oben genannten Wohltätigkeitsfonds. Das dort vorhandene Geld wird von der Claims Conference verteilt.
Die gesamte Entschädigungssumme beläuft sich auf 1.300 000 US- Dollar. Verteilt wird an alle, zu gleichen Teilen. Man muss nur die erforderlichen Dokumente beibringen.
Einen Antrag stellen können alle Juden, die gegenwärtig außerhalb von Rumänien oder Israel leben. Die Kriterien lauten: Verfolgung aufgrund jüdischer Nationalität oder jüdischen Glaubens sowie zumindest zeitweiliger Wohnsitz zwischen 1937 und 1944 inner- halb der Grenzen des heuti- gen Rumäniens, eingeschlossen das Nördliche Transsilvanien, Nordbukowina, Bessarabien, Süddobrudscha und Transnistrien. Heute sind das Teile von Rumänien, der Ukraine, Moldawa und Bulgarien. Entschädigung kön- nen auch diejenigen erhalten, die damals aus diesen Gebieten geflohen oder evakuiert worden sind – auch das gilt als Verfolgung. Für ehemalige SU-Bürger betrifft das ganz Moldawa und in der Ukraine Teile des Czernowitzer und Winnitzer Gebietes sowie das gesamte Gebiet Odessa. Es ist auch möglich, dass damals jemand direkt in Rumänien gelebt hat oder von dort geflüchtet ist. Übrigens betrifft dies auch die nordöstli- chen Gebiete Bulgariens.
Und noch etwas: um entschä- digt zu werden, darf man nicht reich sein, also nicht mehr als 16.000 Euro im Jahr bekom- men. Anträge können bis zum 30. November 2018 gestellt werden, die Auszahlung ist für Dezember dieses Jahres vorgesehen.
Wenn Sie Unklarheiten oder Probleme beim Ausfüllen der Dokumente haben, dann wenden Sie sich an den Sozialarbeiter der Gemeinde. Er hat sich mit dieser Frage gründlich auseinanderge- setzt und wird jedem helfen. Also rufen Sie an, kommen Sie vorbei und verlieren Sie keine Zeit.
Und da die Erben keinen Anspruch auf Entschädigung haben – leben Sie lange!
Boris Bujanov